Clemens Rasch vs. DeeJays & den Rest der digitalen Welt
Aufklärung für betroffene Abmahnopfer von Rechtsanwalt Clemens Rasch bzw. seiner ProMedia GmbH


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12. Oktober 2007 - 21:51 Uhr

Clemens Rasch hat sich ja nun kräftig bei SternTV blamiert. Erst wollte ich ja all seine "qualifizierten" Äußerungen auseinandernehmen und wider-legen mit allen Widersprüchen, die er von sich gegeben hat, aber ich glaube, ich lasse es lieber. Es kann sich jeder sein eigenes Bild über den Intellekt des Menschenfreundes machen, der laut seiner Aussage niemanden abzocken will, aber das böse Gesetz ihn ja dazu zwingt.

Videos direkt zum Downloaden: Hier klicken.

10. Oktober 2007 - 18:41 Uhr

Heute wird auf RTL bei Günther Jauch's SternTV über das Thema Abmahnungen und Clemens Rasch berichtet. Christian Solmecke und zwei betroffene Familien sind zu Gast und werden sicher darüber berichten, die man sich bei einer Abmahnung bestmöglich verhält und dagegen wehrt!
Also nicht verpassen! SternTV - 22:15 Uhr auf RTL!

30. August 2007 - 18:41 Uhr

Wir haben soeben eine umfangreiche FAQ eingefügt, in der sämtliche Fragen, so gut es die derzeitige Rechtslage erlaubt, beantwortet werden. Sollten weitere Fragen auftauchen, schreibt mir oder kontaktiert den Verfasser (Christan Solmecke - rote Box rechts) direkt. Die Erstberatung am Telefon ist kostenlos und ihr könnt dann ausmachen, wie ihr weiterverfahren wollt.

01. Juli 2007 - 17:43 Uhr

Gerade erreichte mich eine Mail von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, der sich ebenfalls der Verteidigung von Abmahnopfern, der Kanzlei Rasch gewidmet hat.

Er bietet eine kostenlosen Erstberatung (telefonisch o. persönlich) an. Außerdem hat er eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeitet, welche von der Kanzlei Rasch selbst als ausreichend bezeichnet wird. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist absolut notwendig, da die UE, die Rasch verlangt, viel zu weitläufig ist und man sich mit durchaus in die Sch... reiten kann, falls man in den nächsten Jahren warum auch immer, nochmal von dieser Kanzlei Post erhält.

Des Weiteren strebt er die Deckelung der Abmahngebühr auf 50 Euro an. Genau das, was die werte Justizministerin Zypries schon lange versprochen hat, aber scheinbar nicht gebacken bekommt. Diesbezüglich hat er eine Anfrage beim Rechtsausschuss des Bundestages laufen, auf derren Anwort er in den nächsten Tagen wartet und darber berichten wird.

14. Juni 2007 - 23:43 Uhr

Heute erreichte mich eine Mail, in der mir über eine höchst peinliche Niederlage von Rasch vor Gericht berichtet wurde. Und diese tolle Neuigkeit muss ich euch natürlich gleich mal erzählen:

Scheinbar hat Clemens Rasch in den letzten Tagen versucht den genialen Webdienst flaster.com verbieten zu lassen - warum auch immer, denn das Angebot ist nach deutschem Recht völlig legal, doch das war unserem Clemens nicht bekannt - verständlich, da sich ja mittlerweile immer mehr herausstellt, dass er absolut keine Ahnung hat, von dem was er tut.

Die Betreiber von flaster.com bekamen also von C. Rasch eine Abmahnung mit mehreren völlig haltlosen und an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen, nach denen das Angebot angeblich illegal und der Dienst bitte einzustellen sei. Es wurde wohl ein Streitwert von ca. 250.000 € festgesetzt.

Da an den Vorwürfen natürlich nichts dran ist, wies man Rasch auf die Rechtsmäßigkeit des Angebotes und kam der Aufforderung den Dienst einzustellen nicht nach. Vielmehr hinterlegte man einen Schutzbrief beim zuständigen Gericht, um Rasch bei seinem weiteren Vorgehen etwas auszubremsen. Wie es nicht anders zu erwarten war, wollte C. Rasch daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen flaster.com erwirken, die aber aufgrund des Schutzbriefes scheiterte und so kam es zur mündlichen Verhandlung vor Gericht, in der sich Rasch nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben muss.

Eine Aussage von ihm war wohl sinngemäß: "Bei denen (flaster.com) stimmt was nicht.", woraufhin ihn der Richter fragte "Ja mag sein, aber was?".

Darauf wusste Rasch selbstverständlich keine Antwort und konnte nichts beweisen, wozu er aber verpflichtet gewesen wäre. Daraufhin erbat Rasch wohl eine "Tendenz der Chancen" im Falle eines Urteils, worauf ihm der Richter klarmachte, dass es ziemlich schlecht für ihn aussieht, da er rein gar nichts beweisen kann, was er vermutet - oder vielmehr sich einredet. Um weitere höhrere Kosten zu vermeiden, gab man ihm die Möglichkeit, die Klage zurückzuziehen, was er dann wohl auch schnellstmöglich tat. Damit musste er dann sämliche Kosten des Verfahrens bezahlen, auch die von flaster.com.

Diese peinliche Vorstellung scheint ihn aber nicht davon abzuhalten, weiter nach irgendwelchen Beweisen gegen das Angebot von flatser.com zu suchen, obwohl er noch immer nicht begriffen hat, wie das Angebot funktioniert.

Das zeigt einmal mehr, dass Rasch unfähig ist und wie James Dean schon sagte: "Denn sie wissen nicht, was sie tun."

Link zur Website:
http://www.flatster.com

13. Juni 2007 - 18:01 Uhr

Deutschlands Musikindustrie hat nach einem Zeitungsbericht seit Anfang dieses Jahres 25.000 Strafanzeigen gegen Internetnutzer erstattet, die sich illegal Musik heruntergeladen haben und diese im Netz anbieten.

An den Musik-Genres lasse sich erkennen, dass ein Groteil der Tatverdchtigen Jugendliche seien, sagte Stefan Michalk, stellvertretender Geschftsfhrer des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft in Berlin, dem "Westfalen-Blatt".

Im Auftrag der Plattenindustrie folgten 90 Ermittler im Internet den Spuren illegal heruntergeladener Musikstcke. "Sie finden irgendwann die so genannte IP-Adresse des betreffenden Computers, und die teilen wir der Staatsanwaltschaft mit", sagte Michalk. Mit den Eltern wrden dann oft auergerichtliche Vergleiche ber den Schadenersatz geschlossen. Je nach Datenmenge und persnlichen Verhltnissen liegen diese zwischen einigen hundert und 20.000 Euro, erklrte Michalk. Er bewertete das massive Vorgehen als Erfolg im Interesse der Knstler und der Plattenfirmen: "2003 gab es in Deutschland 600 Millionen illegaler Downloads, 2006 waren es nur noch 374 Millionen. Nach unserer Erfahrung werden Tter, die einmal erwischt worden sind, nicht rckfllig." Legal seien im vergangenen Jahr 27 Millionen Titel heruntergeladen worden, die meisten zu Preisen zwischen 99 Cent und 1,30 Euro.

Weitere Details:
http://www.tagesschau.de


26. Januar 2007 - 13:01 Uhr

Das Landgericht Mannheim hat zum Glück die Deppen vom Landgericht Hamburg mal widerlegt. In Mannheim sitzen scheinbar Leute, die nicht so realitätsfremd sind. Meinen Glückwunsch!

Eltern haften nicht für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder

Das Landgericht Mannheim ist, anders als das Landgericht Hamburg, nicht der Meinung, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße haften, wenn ihre Kinder unerlaubt Dateien in Tauschbörsen anbieten. Bei volljährigen Kindern sehen die Mannheimer Richter keinerlei Überwachungs- und Belehrungspflichten der Eltern, minderjährige Kinder sollten dem Alter entsprechend belehrt werden. »weiter

Kernaussage des Artikels ist, dass es Eltern nicht zumutbar ist, die Aktivitäten ihrer minderjährigen Kinder permanent zu überwachen. Was natürlich auch absolut logisch ist, denn die Eltern können sich schlecht immer mit den neusten Filesharing-Tools beschäftigen und auseinandersetzen.

25. September 2006 - 00:27 Uhr

Nach längerer Zeit wollen wir mal wieder einiges berichten, das wir so erfahren haben und das uns Betroffene berichtet haben. Fast mehrmals wöchentlich nehmen Betroffene mit uns Kontakt auf.

In letzter Zeit häufen sich die abgemahnten Tauschbörsen-Nutzer, welche angeblich zur illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik beigetragen haben. Dabei wurden vorallem die Tauschbörsen WinMX und BearShare von Rasch's Firma proMedia GmbH überwacht und die Daten der Tauschbörsen-Nutzer gesammelt. In einem uns berichteten Fall, wurden über 840 MP3-Dateien in der Abmahnung aufgelistet, die der Person zugestellt wurde. Die Kostennote dieser Abmahnung belief sich auf über 10.000 €. Wir sind gespannt, wie diese Sache weiter verläuft.

Interessant ist auch, dass bei einigen Tauschbörsen-Nutzern Hausdurchsuchungen stattfanden, da Rasch's Firma proMedia diese Personen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat. Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren aber in der Regeln aus Mangel an öffentlichem Interesse und wahrscheinlich auch aus Mangel an Beweisen ein. Daraufhin wurde Rasch allerdings selbst aktiv und mahnte die Personen zivilrechtlich ab.

Ein weiteres "Highlight" in Sachen Rasch wurde uns bekannt und zwar, dass die Rechtsanwaltskanzlei Rasch und dessen proMedia GmbH tatsächlich über Vollmachten der großen Musik-Firmen (Universal, Warner, Sony etc.) verfügen.

Da diese Vollmachten für jede Abmahnung, bzw. für jede abgemahnte Person ausgestellt werden, stellt sich uns die Frage, wie groß die Freiheit des Herrn Rasch tatsächlich ist!? Denn wenn er tatsächlich berechtigt ist, individuelle Vollmachten selbst auszustellen (was man nur annehmen kann bei der Masse von Abmahnungen, die er schreibt und man weiter annehmen kann, dass die Musik-Firmen nicht für jede Abmahnung eine Vollmacht austellen), dann kann diese Anwaltskanzlei tatsächlich machen, was sie will und das natürlich auf Kosten der kleinen Leute. Zur Annahme dieser Vermutung kommt man auch, da diese Vollmachten ebenfalls vorgefertigte Schriftstücke sind, in die lediglich der Name des Abgemahnten eingefügt wird, wie bei den Abmahnungen selbst auch.

Das bildet natürlich eine tolle Grundlage für das Massengeschäft mit Abmahnungen.


29. Mai 2006 - 12:31 Uhr

Bundesjustizministerin will Abmahnkosten zum Schutz von Privatleuten deckeln.

Urheberrecht: Zypries übt Kritik an Abmahnpraxis

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat anlässlich des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln - unter vereinzelten Buh-Rufen "Betroffener" - scharfe Worte gegen Anwälte ausgesprochen, die selbst bei "unerheblichen Urheberrechtsverletzungen" Abmahnkosten in bis zu vierstelliger Höhe einfordern. In Missbrauchsfällen müsse gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden, so Zypries... »weiter

Endlich ist die Justizministerin aufgewacht und kümmert sich um das, wofür sie da ist und fängt an, das Volk vor Leuten wie Rasch zu schützen und solchen Anwälten Grenzen aufzuzeigen. Wir empfehlen jedem, der zur Zeit Ärger mit Rasch hat, die Kostennote nicht zu bezahlen, bis die Justizministerin das mit den Abmahnungen geregelt hat!


23. Mai 2006 - 15:53 Uhr

Staatsanwaltschaft Köln gab heute 13 Uhr eine Pressekonferenz. Artikel zum Thema von der Website "derstandard.at":

Größter Schlag gegen deutsche Tauschbörsen-User
130 Hausdurchsuchungen - Verfahren gegen 3.500 eDonkey-Nutzer eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis haben bei 130 gemeinsam koordinierten Hausdurchsuchungen zahlreiche PCs beschlagnahmt und Beweismittel sichergestellt.

In monatelange Ermittlungen wurden 3.500 Nutzer des Filesharingsystems "eDonkey" identifiziert, die Dateien über Tauschbörse angeboten haben sollen. Bei den Ermittlungen kam eine speziell zu diesem Zweck entwickelte Software zum Einsatz, die innerhalb von zwei Monaten über 800.000 Datensätze und mehr als 14 Gigabyte Log-Dateien produzierte. Durchsuchungsanträge seien für diejenigen gestellt worden, die im Beobachtungszeitraum 500 und mehr Dateien angeboten hätten.

Gegen alle Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für die betroffenen Musikfirmen sind die erforderlichen Strafanträge gestellt worden, wird in einer Presseaussendung mitgeteilt.

Bei der Aktion soll es sich laut Staatsanwaltschaft "um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internettauschbörsen durchgeführt wurde", handeln.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden wurden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums mbH durchgeführt. Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, zeigte sich erfreut: "Die IFPI bedankt sich im Namen der Musikindustrie für die hervorragende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und gratuliert allen Beteiligten zu dem großen Ermittlungserfolg."

Wie nicht anders zu erwarten war, hat auch in dieser Angelegenheit Clemens Rasch mit seiner eigenen Firma "proMedia G.z.S.g.E. mbH" die Finger im Spiel gehabt. Einige der betroffenen Personen dürften sich finanziell allerdings glücklich schätzen, da die Staatsanwaltschaft wohl das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen wird und die evtl. Geldstrafe wahrscheinlich geringer ausfallen dürfte, als eine Abmahnung vom Herrn Rasch & Co.
Website Statisik
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aus Hamburg hilft Ihnen gerne. Rufen Sie Ihn an! Er gibt Ihnen Auskunft zu den Kosten und zum Stand der Verfahren (040/5553315). Umfangreiche Infos unter www.dr-wachs.de


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